Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Betriebssoftware LiraCore Management
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „LiraCore Management". Für individuelle Webdesign-, Software- und Beratungsprojekte gelten gesonderte vertragliche Vereinbarungen.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Anbieter und Vertragspartner ist:
LiraCore
Inhaber: Louis Riedel
Hessenweg 1
02906 Niesky
Deutschland
E-Mail: info@liracore.com
Telefon: +49 152 03425500
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software „LiraCore Management" (nachfolgend „Software" oder „Dienst") zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) LiraCore Management ist eine webbasierte Betriebssoftware, die der Anbieter dem Kunden über das Internet zur Nutzung bereitstellt (Software as a Service). Der Zugriff erfolgt über eine dem Kunden zugewiesene Subdomain (z. B. betriebsname.management.liracore.com) über einen Webbrowser sowie als installierbare Web-App (PWA).
(2) Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Plan (Starter, Pro oder Premium) und der gewählten Branche, jeweils gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungs- und Plandarstellung auf der Website des Anbieters.
(3) Die Software wird dem Kunden ausschließlich zur Nutzung auf Zeit überlassen. Eine Übereignung der Software oder eine Installation auf Systemen des Kunden erfolgt nicht. Die Software verbleibt auf der Infrastruktur des Anbieters bzw. seiner Dienstleister.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, anzupassen und einzelne Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, sofern der vertragsgemäße Kernnutzen für den Kunden hierdurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung eines Kundenkontos. Hierfür gibt der Kunde die erforderlichen Angaben an, insbesondere Firmenname, Branche, E-Mail-Adresse, gewünschte Subdomain sowie den gewünschten Plan und die Zahlungsweise.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen aktuell zu halten.
(3) Mit Absenden der Bestellung über den Bezahlvorgang gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Anbieters bzw. mit der Freischaltung des Zugangs (bei der kostenlosen Testphase: mit deren Aktivierung) zustande.
(4) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Mit Abschluss des Bestellvorgangs erkennt der Kunde diese AGB an.
§ 4 Kostenlose Testphase (nur Pro-Plan)
(1) Der Pro-Plan kann einmalig für 7 Kalendertage kostenlos getestet werden. Starter- und Premium-Pläne werden ohne Testphase unmittelbar kostenpflichtig gebucht.
(2) Für die Testphase ist bereits bei der Anmeldung die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels erforderlich. Während der Testphase erfolgt keine Belastung.
(3) Kündigt der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase, geht der Vertrag automatisch in den kostenpflichtigen Pro-Plan in der gewählten Abrechnungsweise über. Die erste Zahlung wird mit Ablauf der Testphase fällig.
(4) Je Kunde bzw. Betrieb wird nur eine Testphase gewährt. Der Anbieter ist berechtigt, wiederholte oder mehrfache Inanspruchnahmen der Testphase – etwa durch Anlegen mehrerer Konten mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen oder Zahlungsmitteln – technisch zu erkennen und auszuschließen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters angegebenen Preise des gewählten Plans.
Umsatzsteuer: Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
(2) Die Abrechnung erfolgt je nach gewählter Abrechnungsweise monatlich oder jährlich im Voraus. Das Entgelt ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mittels der dort angebotenen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift). Der Kunde stellt sicher, dass das hinterlegte Zahlungsmittel gültig und gedeckt ist.
(4) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach erfolgloser Zahlungsaufforderung den Zugang zur Software bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren. Die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug bleiben unberührt. Eine Sperrung lässt die Zahlungspflicht des Kunden für den vereinbarten Zeitraum unberührt.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für künftige Abrechnungszeiträume anzupassen. Eine Preisänderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt. Ist der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft zunächst für den gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat bzw. ein Jahr).
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Ein Monatsabonnement ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar; ein Jahresabonnement ist zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündbar.
(3) Die Kündigung kann über das Kundenkonto bzw. den Abo-Bereich der Software oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@liracore.com) erklärt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung oder erheblichem Verstoß gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB vor.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Software berechtigten Nutzern (z. B. eigenen Mitarbeitern) im Rahmen des gewählten Plans zugänglich machen. Eine Überlassung der Software an sonstige Dritte, eine Vermietung, ein Weiterverkauf oder eine sonstige kommerzielle Verwertung gegenüber Dritten ist nicht gestattet.
(3) Der Kunde wird die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht durch zwingendes Gesetzesrecht erlaubt ist.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter. Für sämtliche Aktivitäten, die über sein Konto erfolgen, ist der Kunde verantwortlich.
(2) Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er stellt keine rechtswidrigen, strafbaren oder rechtsverletzenden Inhalte ein und verletzt keine Rechte Dritter.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm in die Software eingegebenen Inhalte und Daten sowie für deren rechtmäßige Verarbeitung, insbesondere im Hinblick auf personenbezogene Daten seiner eigenen Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten.
(4) Der Kunde bleibt für die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen Pflichten – etwa im Hinblick auf die ordnungsgemäße Buchführung und GoBD-Konformität von Rechnungen – selbst verantwortlich. Die Software unterstützt den Kunden hierbei, ersetzt jedoch keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software (angestrebt sind 99 % im Jahresmittel). Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
(2) Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Geplante Wartungen, die zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung führen, kündigt der Anbieter soweit zumutbar im Voraus an.
(3) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen des Internets oder bei Drittanbietern).
(4) Der Support erfolgt per E-Mail. Umfang und Reaktionszeiten richten sich nach dem gewählten Plan.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Bestands-, Vertrags- und Abrechnungsdaten) als Verantwortlicher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z. B. von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten), ist der Kunde hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
(3) Die Einzelheiten dieser Auftragsverarbeitung regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in Anlage 1 zu diesen AGB. Der AVV wird mit der Annahme dieser AGB – insbesondere im Rahmen der Bestellung – wirksam vereinbart; einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht (elektronische Form gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt auf Servern in Deutschland.
§ 11 Datensicherung und Datenexport
(1) Der Anbieter führt zur Sicherstellung des Betriebs regelmäßige Datensicherungen durch. Diese dienen der Wiederherstellbarkeit des Gesamtsystems und ersetzen nicht eine eigene Datensicherung des Kunden, soweit ihm ein Export seiner Daten möglich ist.
(2) Der Kunde kann die von ihm eingegebenen Daten während der Vertragslaufzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren.
(3) Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Kunden nach einer Frist von 30 Tagen gelöscht. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde einen Export seiner Daten vornehmen oder anfordern. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Gewährleistung
(1) Der Anbieter stellt die Software im Rahmen des Standes der Technik in einer für die vertragsgemäße Nutzung im Wesentlichen geeigneten Form bereit.
(2) Auftretende Mängel beseitigt der Anbieter innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung. Eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Software bleibt außer Betracht.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen für Verträge zwischen Unternehmern.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(5) Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Absätzen für einfache Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, ist sie der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte begrenzt.
§ 14 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen oder an Änderungen des Leistungsumfangs erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Frist wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters in Niesky.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Fragen zu den AGB?
Wenn Sie Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen oder zu LiraCore Management haben, kontaktieren Sie uns gerne: